„Das Land Baden-Württemberg bietet ab sofort hör- und sprachbehinderten Menschen eine zusätzliche Möglichkeit, in einer Notlage Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienste zu verständigen." Das sagte Innenminister Reinhold Gall am Donnerstag, 5. November 2015. Hör- und sprachbehinderte Menschen hätten bei einem Notfall bisher nur über ein Notruf-Fax an die 110 oder 112 Hilfe anfordern können. Ergänzt werde diese Möglichkeit jetzt durch die Nothilfe-SMS.
Aus technischen Gründen kann die Nothilfe-SMS nicht an die bekannten Notrufnummern 110 und 112 gesandt werden, sondern muss an speziell dafür eingerichtete Telefonnummern geschickt werden. Die SMS wird für ganz Baden-Württemberg zentral vom Polizeipräsidium Stuttgart beziehungsweise der Integrierten Leitstelle Stuttgart empfangen. Von dort wird sie dann an die zuständige Stelle weitergeleitet, von wo aus die Hilfe koordiniert wird. Die Telefonnummern und wichtige Verhaltenshinweise sind auf verschiedenen Informationsblättern zusammengestellt, die das Land mit Unterstützung des Deutschen Schwerhörigenbundes Landesverband Baden-Württemberg e.V. erstellt hat.
Für Baden-Württemberg ist bei Notfällen die Polizei per SMS an die 01522 / 1 807 110 sowie die Feuerwehr und der Rettungsdienst in Abhängigkeit des persönlichen Netzbetreibers per SMS an die 99 0711 / 50 66 7112 (Telekom und Vodafone), 329 0711 / 50 667 112 (Telefonica/O2) beziehungsweise 1511 0711 / 50 667 112 (E-Plus) erreichbar.
Die Informationsblätter mit Verhaltenshinweisen finden Sie auch im Internet unter http://im.baden-wuerttemberg.de/de/sicherheit/polizei/modernetechnik/notruf-110/.
Weitere ausführlich Informationen erhalten Sie in den folgenden Dokumenten:
Verhaltenshinweise für Gehörlose / Sprachbehinderte
Anleitung für die Nothilfe-SMS
Flyer zur Nothilfe-SMS
Quelle: www.fwbw.de
03.02.21 19:00 - 20:30
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Deutsches Rotes Kreuz
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