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Kassenärztlicher Notdienst

Eine kurze Erklärung:

Der organisierte ärztliche Notfalldienst dient der Sicherstellung einer flächendeckenden ambulanten ärztlichen Versorgung in dringenden Fällen zu Notfalldienstzeiten. Er ist ein allgemeiner ärztlicher Notfalldienst, an dem sich Ärztinnen und Ärzte aller Fachgruppen aufgrund ihrer Verpflichtungen aus der Berufsordnung bzw. der Zulassung beteiligen. Damit wird gewährleistet, dass jeder niedergelassene Arzt auch außerhalb der von ihr/ihm angekündigten Sprechstundenzeiten die ärztliche Versorgung sicherstellt. Die Behandlung im Notfalldienst, die der gesamten Bevölkerung zugänglich ist, ist darauf ausgerichtet, den Patienten bis zur nächstmöglichen ambulanten oder stationären Weiterbehandlung ärztlich zweckmäßig wie ausreichend zu versorgen.

Versorgungsgebiet: Stadtgebiet Karlsruhe und Rheinstetten

Städtischen Klinikum
Franz-Lust-Straße 31, 76133 Karlsruhe

Kindernotaufnahme im Städtischen Klinikum
Moltkestraße 90
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 974-3310
Telefax: 0721 974-3319

Der kassenärztliche Notdienst ist telefonisch unter 116 117 erreichbar.

Der Unterschied zwischen ärztlichem Notdienst und Notarzt

Beim ärztlichen Notdienst handelt es sich um einen (Haus-) Arzt, der außerhalb der regulären Sprechstunden (Nachts, an Feiertagen und am Wochenende) Hausbesuche durchführt. Er deckt somit die (haus-) ärztliche Versorgung ab.

Der Notarzt des Rettungsdienstes ist ein Arzt, der als Bestandteil des Rettungsdienstes bei akuten Erkrankungen (z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall, bewusstlose Person) und bei schweren Unfällen erste ärztliche Hilfe leistet. Er wird im Normalfall mit dem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) zur Einsatzstelle gebracht und ist immer in Begleitung eines Rettungsassistenten. Auch wird mit dem NEF immer ein Rettungstransportwagen (RTW) mit alarmiert.

Wenn Sie einen lebensbedrohlichen Notfall melden möchten, wählen Sie den  Euronotruf 112.